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Landwirtschaft in Dithmarschen:

Wettervorhersage auch für Dithmarschen:

Die Substanz der Wirtschaftswege im Kreis Dithmarschen muss auf jeden Fall erhalten blei­ben. In diesem Punkt sind sich alle Beteiligten des Runden Tisches, zu dem der Wegeunterhal­tungsverband eingeladen hatte, einig. Das Problem sind die dort verkehrenden landwirtschaft­lichen Fahrzeuge: Sie sind zu schwer, zu schnell, zu breit. Der dadurch verursachte Instand­haltungsaufwand ist nicht auf Dauer finanzierbar. Jann Lorenzen, Vorsteher des Wegeunter­haltungsverbandes Dithmarschen: "Maschineller Fortschritt und Wirtschaftlichkeit sind gebo­ten – aber die Grenze für die Verkehrsbelastungen ist erreicht."


Ganz typisch: Die geschwindigkeitsbedingte Stoßbelastung für den Untergrund wird zumeist unterschätzt.  "Immerhin", so Lorenzen, "entspricht die Belastung durch ein 40-Tonnen-Fahr­zeug bei Tempo 60 km/h dem Äquivalent von 10.000 PKW." Weil der Wegeunterbau für sol­che Gewichte und Geschwindigkeiten nicht ausgelegt ist, bricht die Tragschicht durch. Sämt­liche Oberflächenbehandlungen sind dann sinnlos.

Jann Lorenzen: "Allen ist bekannt, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge ganz erheblich schwe­rer geworden sind und schneller gefahren werden, als vor Jahrzehnten, als die Wirtschafts­wege geplant und gebaut wurden." Die Wege sind den Verkehrsbelastungen nicht mehr ge­wachsen – für Gewichte von 40 Tonnen und Geschwindigkeiten von zum Teil mehr als 40 km/h sind sie nicht stabil genug. Dazu kommt laut Lorenzen ein dritter Schwachpunkt: "Unse­re Wege sind zu schmal für Begegnungsverkehr der auch breiter gewordenen Fahrzeuge und Maschinen."

Abhilfe gibt es möglicherweise durch den Ausbau so genannter Kernwege, gewissermaßen Hauptwirtschaftswege. Den zurzeit in den Gemeinden anstehenden Entscheidungen zur Bil­dung eines Kernwegenetzes liegt zugrunde, dass solche "Hauptwege" mit einem Aufwand von etwa 300.000 €/km 4,50 m breit ausgebaut werden. Gräben und Knicks werden zum Teil zu versetzen sein.

Selbst bei 50 prozentiger Förderung wird sich ein hoher Eigenfinanzierungsanteil der Gemein­den als Straßenbaulastträger ergeben. Es ist durchaus möglich, dass die Erhebung von Aus­baubeiträgen Förderungsbedingung wird. Landanlieger müssten wegen der hohen Interessen­quote in der Hauptsache damit belastet werden.

Kostengünstiger ist die von Eckart Reese, Geschäftsführer des Lohnunternehmerverbandes Schleswig-Holstein, eingebrachte Überlegung, Straßenbelastungen durch die bei Heckeinfahr­ten in engen Kurvenradien drehenden Fahrzeuge zu vermindern: Zwei Einfahrten benachbarter Flächen sollen zu einer gemeinsamen cirka 18 m breiten Einfahrt so zusammengelegt werden, dass sie zugleich als Ausweiche genutzt werden kann. Die Gemeinde Süderdorf plant bereits Ähnliches, wie Bürgermeister Klaus-Willi Hinrichs berichtet.

Hermann Schnauer, Verbandsverwaltung: "Naturschutz- und wasserbehördliche Belange ste­hen nach Auskunft der Kreisverwaltung nicht entgegen. Ausgleichsmaßnahmen für Knicks sind 1:1,5 geboten, Verrohrungen mit mindestens 40 cm Durchmesser."

Von Seiten der Lohnunternehmer kam der Vorschlag, dass maximal 25 km/h auf Wirtschafts­wegen gefahren wird. Hier hilft, wenn die Dienstleistung nicht nach Tonnage sondern stun­denweise abgerechnet wird.

Grundsätzlich sollten Lohnunternehmer Schäden auf Fahrbahnen und Banketten aufkommen, die sie durch unangemessenen Fahrstil verursacht haben, selbst wieder beseitigen.

Angela Stahl, Fachdienst Straßenverkehr der Kreisverwaltung:

"Geschwindigkeitsbegrenzungen und Gewichtsbeschränkungen durch Verkehrszeichen lassen sich mit vorhandenen Kräften nicht kontrollieren und kommen deshalb nicht in Betracht. Wir müssen an die Einsicht aller Beteiligten appellieren." Die Lohnunternehmer haben Aufklärung der Fahrer und Aufkleber in und an ihren Fahrzeugen angeregt.

Nur wenn alle Beteiligten ihrer Einsicht Taten folgen lassen, indem sie auf größer, schwerer und schneller verzichten, kann die Substanz der Dithmarscher Wirtschaftswege erhalten blei­ben. Der Verbandsvorsteher: "Wenn es nicht klappt, kommt irgendwann die Fräse, dann ist es vorbei mit schnell und schwer."

Spätestens im Herbst wird sich beim nächsten Runden Tisch im Kreishaus zeigen, welche konkreten Schritte eingeleitet werden. Die Zukunft der Substanz der Dithmarscher Wirt­schaftswege steht am 30. November 2011 erneut beim Runden Tisch des Wegeunterhal­tungsverbands auf der Tagesordnung.

www.dithmarschen.de

Autor: Pressestelle, 18.03.2011
Quelle: Kreis Dithmarschen

Der Tierhalter haftet für seine Tiere. Von dieser Haftung kann sich der Halter von Nutztieren (Landwirt) entlasten. Dazu hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden:


... Die Anforderungen an den Entlastungsbeweis nach § 833 S. 2 BGB sind hoch. Das hat das OLG verkannt. So ist denkbar, dass es bereits sorgfaltswidrig war, die Rinderherde für längere Zeit auf einer kleinen Wiese zu belassen und das gemeinsame tierische Fluchtverhalten unberücksichtigt gelassen zu haben. Auch das Verhalten des Beklagten (Landwirtes) nach dem Ausbrechen der Rinder kann einem Entlastungsbeweis entgegen stehen. ... Zudem sei zu prüfen, ob der aus einem eindrahtigen Elektrozaun bestehenden Zaunteil bei der Beweidung mit weiblichen Jungtieren einen ausreichenden Sicherheitsstandard darstellt. ... (BGH, 30.06.2009 – VI ZR 266/08)



HEIDE (pid). Vom 1. März 2010 an sind das Knicken und das Fällen von Bäumen bis Ende September bundesweit verboten. Die neuen Regeln des Naturschutzgesetzes verkürzen die bisherige Fäll- und Knickzeit um 14 Tage: Zukünftig dürfen Bäume nur vom 1. Oktober bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres gefällt werden. Landrat Dr. Jürgen Klimant: "Als Untere Naturschutzbehörde begrüßen wir sehr, dass die die Tierwelt nun in ihrer sensiblen Brutzeit, die ja schon im März einsetzt, nicht mehr unnötig gestört werden darf." So stecken die Amseln gegen Ende Februar ihre Brutreviere ab. Die in Dithmarschen heimische Stockente, früher bekannt auch als "Märzente", beginnt mit der Eiablage. Auch der brütende Uhu reagiert jetzt empfindlich auf jede Störung.

In der Natur macht sich der Klimawandel bei Flora und Fauna bemerkbar. Pflanzen, Büsche und Bäume blühen früher, Tiere brüten früher. Landrat Dr. Jügen Klimant: "Genau darauf hat Berlin jetzt mit der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes reagiert. Es geht um den Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensräume und Brutstätten."

Überholt durch das novellierte Bundesnaturschutzgesetz, das am 1. März 2010 in Kraft tritt, ist auch der bislang im Landesnaturschutzgesetz geregelte Gehölz- und Röhrichtschnitt. Von 2010 an ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Mit anderen Worten: Baum- und Knickbeseitigungen sowie das auf den Stock setzen von Knicks dürfen nur noch bis zum 28./29. Februar vorgenommen werden. Der Verbotszeitraum wurde um zwei Wochen erweitert.

Ein wichtiger Hinweis vom Landrat: "Dies gilt auch für bereits von der Unteren Naturschutzbehörde erteilte Genehmigungen für Baum- und Knickbeseitigungen. Die Genehmigungspflicht für Knickbeseitigungen und die Beseitigung von landschaftsbildprägenden Bäumen und Baumgruppen besteht im bisherigen Umfang weiter." Nach wie vor können jedoch überhängende Äste auf Knicks schonend zurückgeschnitten werden. Zwei Dinge sind zu beachten: Der Knick darf nicht beschädigt und die Brut von Vögeln nicht gestört werden.

Infos
Kreis Dithmarschen, Untere Naturschutzbehörde, Ansprechpartner: Hans-Arthur Paulsen, Telefon: 0481/97-1426, eMail:

 hans-arthur.paulsen@dithmarschen.de

 www.dithmarschen.de

Autor: Pressestelle, 26.01.2010 
Quelle: Kreis Dithmarschen


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