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Bundesparlament (Bundestag) und Landesparlament (Landtag) erlassen Gesetze. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz (GG) und aus der Schleswig-Holsteinischen
Landesverfassung. Das Parlament der Kreis sind die Kreistage.
Die Gemeindevertretung (Gemeinderat) der Gemeinde Ramhusen tritt etwa alle 6 Monate zusammen. Diese Versammlungen sind öffentlich und werden öffentlich
angekündigt in der Tageszeitung. Zu Beginn der Versammlung steht eine Fragestunde der Bürger auf der Tagesordnung. Diese Form der regelmäßigen Mitwirkung sollte genau so wahrgenommen werden, wie die Feste und
anderen Gemeindeveranstaltungen. Die von der Gemeindevertretung erlassenen Satzungen sollen hier gesammelt werden. Diese Seite ist aber nicht die öffentliche Bekanntmachung, die für eine Gültigkeit der Satzung
erforderlich ist, vgl. [Impressum].
Gemeinderecht wird in der Form von Satzungen erlassen. Für Ramhusen sind folgende Satzungen aktuell:
Für die Wahrnehmung der Gemeindeaufgaben hat die Gemeinde unter anderem zu beachten:
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