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Arbeitsunfälle und Schulunfälle sind gesetzlich versichert in der Unfallversicherung, - Arbeitsunfälle über den Arbeitgeber, der dafür die Beiträge zahlt, in der
entsprechenden Berufsgenossenschaft, - Schulunfälle über die entsprechende Unfallkasse des Bundeslandes. Die Dachverbände betreiben eine gemeinsame Internetseite, auf der man auch den nahegelegenen Durchgangsarzt
oder die Meldeformulare ermitteln kann [www.dguv.de/inhalt/index.jsp]. Bekanntlich sind auch die Wege von und zur Arbeit/Schule/Universität mit versichert.
Weithin unbekannt ist, dass auch ehrenamtlich tätige Personen, die Aufgaben der Gemeinden erledigen, ohne jegliche Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung
versichert sind. Das sind einerseits die Gemeinderatsmitglieder, wenn sie als solche Aufgaben für die Gemeinde erfüllen. Das sind aber auch ehrenamtliche Helfer, die von der Gemeinde eingesetzt werden, um
Gemeindeaufgaben zu erfüllen. Solche Aufgaben können zum Beispiel sein: Aufräumaktionen zur Müllbeseitigung, Altenhilfe, Brauchtumsveranstaltungen, Pflege von Park- und Grünanlagen, Wahlhelfer bei Wahlen zu den
Parlamenten, und anderes mehr.
Voraussetzung dafür ist aber immer, dass die Gemeinde (der Bürgermeister) vor Beginn der Arbeiten die Arbeiten und deren Organisation schriftlich festgelegt hat. Aus
der Anordnung müssen sich die Leitung, die Teilnehmer, sowie der Beginn und das Ende der Arbeit eindeutig ergeben oder ermitteln lassen (Abschluss kann etwa die Verabschiedung durch die Leitung sein). Jedoch ist zum
Beispiel eine Gemeinderätin in Bayern leer ausgegangen, weil es nur einen mündlichen Hinweis des Bürgermeisters gab (LSG Bayern 11.10.2006 - L 2 U 136/06).
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind nicht in erster Linie die Verletztenrente, sondern die Übernahme der Heilungskosten, sowie
Rehablilitationskosten, um die dauerhafte Verletztenrente zu vermeiden. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, sollte daher noch vor dem Einsteigen in den Krankenwagen darauf hinweisen, dass ein
Arbeitsunfall vorliegt.
Deshalb lädt auch unser Bürgermeister zu den Gemeinde-Veranstaltungen nicht mehr mit einfachem handschriftlichen Merkzettel ein, sondern mit einer Bekanntmachung
amtlichen Charakters. Bitte kommt dennoch.
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